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   RG, 22.06.1916 - Rep. IV. 88/16   

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https://dejure.org/1916,43
RG, 22.06.1916 - Rep. IV. 88/16 (https://dejure.org/1916,43)
RG, Entscheidung vom 22.06.1916 - Rep. IV. 88/16 (https://dejure.org/1916,43)
RG, Entscheidung vom 22. Juni 1916 - Rep. IV. 88/16 (https://dejure.org/1916,43)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann gegenseitige Abhängigkeit im Sinne von § 2270 BGB. angenommen werden, wenn eine von den Ehegatten gemeinschaftlich getroffene einheitliche Verfügung zugunsten des nämlichen Dritten vorliegt?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenseitige Abhängigkeit letztwilliger Verfügungen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 88, 330
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 24.02.1882 - III 553/81

    Widerruf korrespektiver Testamente

    Auszug aus RG, 22.06.1916 - IV 88/16
    So ist z. B. auch in dem Urteile RGZ. Bd. 6 S. 174 die gemeinschaftliche Bedeutung solcher Personen, die beiden Ehegatten gleich nahe standen, als korrespektiv anerkannt worden.
  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95

    Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament

    Eine solche Zusammenfassung spricht zwar für sich genommen nicht für eine Wechselbezüglichkeit (vgl. RGZ 88, 330 und Staudinger/Kanzleiter BGB 12. Aufl. § 2270 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93

    Prüfung der Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament

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  • BGH, 06.12.1965 - III ZR 120/64

    Anforderungen an ein gemeinschaftlich errichtetes Testaments von kinderlosen

    Jedoch ergebe sich dies aus der Auslegung des Testaments (§§ 133, 2084 BGB), wobei in erster Linie zu beachten sei, daß die Eheleute übereinstimmend und gleichlautend zu Gunsten der Klägerin verfügt hätten (vgl. hierzu RGZ 88, 330; BGB RGRK 11. Aufl. zu § 2270 Arm. 1; Staudinger-Dittmann zu § 2270 Anm. 3).
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